AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Kunde leistet mit Vertragsschluss eine Anzahlung. Diese ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder
a. eine Terminabsage durch den Kunden spätestens zwei Wochen vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
b. eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
c. der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat
d. bei nicht Absage (nicht erscheinen), zu spät Absagen (nach der Frist von 14 Tagen) vom Kunden zum Termin wird der volle vereinbarte Preis für das Tattoo sofort fällig.
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen wurde. Erfolgt eine Terminabsage nach Ziffer 1, Buchstabe a. oder b. dieser AGB, erfolgt die Rückzahlung der Kaution in Form eines Tattoo-Gutscheins in Höhe der geleisteten Anzahlung.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
2. Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
3. Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
4. Sollte der Kunde vor der Durchführung der Tätowierung Änderungen des zunächst vereinbarten Motivs oder der Motivgestaltung wünschen, so ist der daraus entstehende Mehraufwand von diesem zu tragen. Dieser wird mit € 100,- pro angefangener Stunde berechnet
5. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
• Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
• Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
• ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
• ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.
• Minderjährigkeit des Kunden
• Schwangerschaft der Kundin
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
6. Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover-Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.
7. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.
8. Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.
9. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt.
10. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
11. Rabatte – Mehrere Rabattaktionen sind nicht miteinander kombinierbar.